Als Umschlaggerät, das einer technischen Überwachung unterliegt, erfordert ein Turmdrehkran eine angemessene Wartung und manchmal auch die Behebung von Störungen, die während des Betriebs auftreten.
Situationen, in denen Unfälle und Fehlfunktionen von Turmdrehkranen am häufigsten auftreten
Im Falle einer Gefahrensituation ist der Betreiber eines Turmdrehkrans verpflichtet, die Arbeit einzustellen, den Kran anzuhalten und in geeigneter Weise zu sichern. Andernfalls kann es zu einer Panne und einem Unfall kommen, die eine Reparatur des Krans erforderlich machen.
Betriebsnotfälle treten in der Regel bei Schäden am Oberbau, bei Störungen der Steuer-, Melde- und Überwachungseinrichtungen oder der Systeme und Mechanismen, die den Kran bewegen, auf. Darüber hinaus ereignen sich Unfälle bei: Abrutschen des Seils von der Trommel, Arbeiten bei schlechten Sichtverhältnissen, internen und externen Leckagen in den Hydrauliksystemen oder wenn die Hubseile falsch positioniert oder auf die Rolle der Hakenflasche gelegt werden.
Es ist zu beachten, dass der Kran in den oben genannten Fällen erst dann wieder in Betrieb genommen werden kann, wenn die Störungen und Mängel, die zur Außerbetriebnahme geführt haben, behoben sind und eine Untersuchung nach dem Ausfall und dem Unfall durchgeführt wurde.
Wenn der Bediener gefährliche Situationen und Fehlfunktionen des Krans übersieht, kann der Kran seine Stabilität verlieren, überlastet werden und Schäden an der Tragkonstruktion oder Stromschläge erleiden, was eine ernsthafte Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Bedieners und seiner unmittelbaren Umgebung darstellt. Daher muss die Reparatur von Kränen so schnell wie möglich und unter Beachtung der geltenden Richtlinien und technischen Überwachungsvorschriften durchgeführt werden.
Arten von Inspektionen, denen Turmdrehkrane unterzogen werden
Es gibt drei Arten von Prüfungen, die während des Betriebs von zugelassenen Turmdrehkranen durchgeführt werden:
Prüfungen während des Betriebs – innerhalb des Zeitrahmens, der sich aus den aktuellen Bedürfnissen des Betreibers ergibt,
Wiederkehrende Prüfungen – bei Anlagen unter vollständiger technischer Überwachung – innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen,
Prüfungen nach Ausfällen und Unfällen, die im Falle von Unfällen oder Ausfällen während des Betriebs durchgeführt werden.
Die Untersuchungen nach einem Ausfall oder Unfall dienen dazu, den technischen Zustand des Krans und die Ursache der Störung oder des Unfalls zu ermitteln. Diese Untersuchungen werden auf Antrag des Betreibers in Form einer Meldung an die örtliche Stelle des DTAO über das Auftreten eines Zwischenfalls beim Betrieb des Umschlaggeräts durchgeführt.
Technische Prüfungen werden immer in Anwesenheit des Betreibers und einer autorisierten
Wartungsperson und eines Betreibers mit aktuellen Qualifikationsnachweisen durchgeführt. Vor Beginn der Prüfungen muss das Gerät technisch einwandfrei, vollständig montiert und für den Betrieb entsprechend den in der Betriebsanleitung und der Verordnung beschriebenen Bedingungen vorbereitet sein.
Darüber hinaus muss der Betreiber für sichere Bedingungen für die Prüfungen sorgen und dem Prüfer die erforderlichen Lasten und Instrumente zur Verfügung stellen.
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